15. November 2007 (Wien)
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 'Stiftskaserne' (1070 Wien)
Die Stellungnahme im Detail
ca. Sommer 2006 (Wien)
Stellungnahme zum Entwurf Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 'Steinhof' (Wien 1140)
Die Stellungnahme im Detail (in Bearbeitung!)
11. Oktober 2005 (Wien)
Historisches Ringstraßenmobiliar wird entsorgt !
Presseaussendung
10. Februar 2005 (Wien)
Stellungnahme Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Grinzing
Die Stellungnahme im Detail
9. Februar 2005 (Wien)
Die Österr. Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege warnt:
Geplante Südbahnhof-Verbauung keinesfalls Weltkulturerbe-verträglich !
Presseaussendung
22. Oktober 2004 (Wien)
Symposium: "Stadtbildveränderungen und Baukultur" - Reflexionen
Presseaussendung
19. Oktober 2004 (Österreich)
Eingabe an den Ö-Konvent betreffend Verfassungsänderung
Die Eingabe im Detail
15. Oktober 2004 (Wien)
Villa Primavesi: Zerstörung durch vermeintliche Rettung?
Presseaussendung
16. September 2004 (Kärnten/Klagenfurt)
ECE-Einkaufszentrum: Österr. Gesellschaft für Denkmal- u. Ortsbildpflege unterstützt heutigen Protestmarsch
Presseaussendung
19. August 2004 (Wien)
Vwgh-Entscheid Sofiensäle zeigt klar:
Österreich europäisches Schlußlicht im Denkmalschutz !
Presseaussendung
21. Mai 2004 (Wien)
Denkmalschutz für Kahlenberg-Restaurant
Presseaussendung
28. April 2004 (Wien)
Sofiensäle - Schutzabdeckung
Pressemitteilung
16. Oktober 2003 (Wien)
Albertina-Vordach: Auch Jury hatte Bedenken
Presseaussendung
3. Oktober 2003 (Steiermark/Graz)
Kulturhauptstadt Graz ohne Denkmalschutz-Kultur ?
Presseaussendung (Abbruch Kommod-Haus)
24. August 2003 (Wien)
Hotel Sacher zeigt: Bausperre für Weltkulturerbe Wiener Innenstadt ein Muss
Presseaussendung (Dachausbauten)
19. August 2003 (Salzburg/Stadt)
Nachdenkpause für "Sensationsfund" gefordert
Presseaussendung (Römischer Fund)
5. Februar 2003 (Wien)
Nach 30 Jahren: Rettung der Elisabethkapelle am Himmel (1854-56)
Nachricht
15. November 2007 ( Wien ) S T E L L U N G N A H M E
An die
Magistratsabteilung 21 A
Stadtteilplanung und Flächennutzung Innen-West
Rathausstraße 14-16
1010 Wien Wien, 15. November 2007
Betreff: Plan Nr. 7773
Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Museumsplatz (Bezirksgrenze), Mariahilfer Straße
(Bezirksgrenze), Stiftgasse, Siebensterngasse, Breite Gasse und Burggasse im 7. Bezirk, Kat. G. Neubau sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß
§ 7 Abs. 1 der BO für Wien und Festsetzung einer Wohnzone gemäß § 7a Abs. 1 der BO für Wien für Teile dieses Gebietes
Die Österreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege spricht sich innerhalb der öffentlichen Auflage von Plandokument Nr. 7773 für die Änderung der Widmung entsprechend dem vorhandenen Baubestand der Stiftskaserne aus.
Begründung:
Eine weitere Verdichtung ist hier grundsätzlich abzulehnen, da die Baukörper und Hofräume bei dem aus historischer, kunsthistorischer und architektonischer Sicht bedeutenden Baukomplex für die Wirkung wesentlich und damit unverzichtbar sind. Aus diesen Gründen ist die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung dem Bestand anzupassen und sind die Hofräume von zusätzlicher Bebauung frei zu halten.
Für die Österreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege
Prof. Dipl.-Ing. Dr. Ute Georgeacopol
11. Oktober 2005 ( Wien ) P R E S S E A U S S E N D U N G
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Das ursprüngliche Restaurierungsprojekt von 1993
Berücksichtigung der bisher vernachlässigten Aspekte des Denkmalschutzes, d. h. keine Neumöblierung, sondern Restaurierung eines technischen Denkmals wie dies in der Architektur als selbstverständlich erachtet wird. Im Einzelnen: Moderne Auslegermaste innerhalb der Baumreihen, restaurierte oder teilergänzte Bogenlampenmaste (Bischofstäbe, Bild in der Anlage) sowie historische Straßenbahnmaste auf den Plätzen und Kreuzungen. Die Beleuchtung der Nebenfahrbahnen und Alleen sowie die allgemeine Hebung des Beleuchtungsniveaus hätte dem gegenwärtigen jetzigen Projekt entsprochen.
Entfernung von 14 z.T. noch auf den originalen Standorten stehenden Bogenlampenmasten
Die noch vor kurzer Zeit beschlossene Restaurierung der Bogenlampenmaste von 1903, durch welche mit dem Ziel einer stilistischen Vereinheitlichung des Beleuchtungsmobiliars den in den offiziellen Aussendungen erwähnten Mängeln gestalterischer Unausgewogenheit und mangelnder Attraktivität hätte begegnet werden können, findet nicht statt. Statt dessen werden innerhalb der in Durchführung begriffenen Bauetappe - vermutlich in den nächsten zwei Wochen - 14 derzeit noch stehende Maste abgetragen und teilverschrottet werden (6 Stück auf der Kreuzung Ring/Straßenbergplatz, 2 gegenüber der Oper, 5 beim Parlament, 1 bei der Eschenbachgasse). Eine Neuaufstellung an anderer Stelle wird nicht (mehr) erwogen – ihr Schicksal ist ungewiss.
Entfernung der nach historischem Vorbild nachgebauten Litfaßsäulen
Ohne Vorankündigung hat man zwischen Rathauspark und Schwarzenbergplatz die ab 1982 mit Kopien der historischen Kuppeln bekrönten Plakatsäulen entfernt und sie durch solche ohne gestalterischen Standortbezug ersetzt. Dem Vernehmen nach handelt es sich um ein Modell, das seinerseits später durch ein von innen beleuchtetes ersetzt werden soll, um die Ringstraße "attraktiver" zu gestalten. Die Aktion soll in den nächsten beiden Jahren mit ganz wenigen Ausnahmen auf den gesamten Ring ausgedehnt werden. Laut Auskunft seitens der Gewista erfolgt die Auswechslung aufgrund einer Initiative Architekt Holleins, die man gerne aufgegriffen hat.
Nachteile: Auch wenn die nachgebauten Litfaßsäulen nicht aus Blech und Gußeisen, sondern aus Polyesterlaminat bestehen, geht mit ihrer neuerlichen Entfernung (schon 1930 wurden die originalen Kuppeln demontiert) der wichtigste Teil der in den letzten drei Jahrzehnten in bescheidenem Umfang wiedergewonnenen Ringstraßenausstattung verloren.
R ü c k f r a g e h i n w e i s:
Prof.Martin Kupf (Vizepräsident)
Österreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege
Tel. 01 / 718 57 89 bzw. 718 57 88
(Tonband, Fax 718 57 88)
Mobil: 0699 / 1024 4216
10. Februar 2005 ( Wien ) Stellungnahme
Zum Entwurf des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes Nr. 7372 (Grinzing) wird folgende Äußerung abgegeben:
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2) Vielmehr wäre besondere Beachtung auf die "Randgebiete" einer Schutzzone zu legen, da gerade diese prägende Elemente im Sinne des § 7 Bauordnung enthält.
3) Eine Vernachlässigung der Übergänge zwischen "strenger" geschützten Bereichen und Zonen, für die derartige Rücksichten nicht erforderlich sind, wäre bedenklich (z.B. geplante weitgehende Auflassung der Schutzzone Straßergasse).
4) Die für die Bearbeitung des neuen Flächenwidmungsplanes angedachten Ziele wie "Vorsorge für Flächen für den erforderlichen Wohnraum" können dem Ortskern Grinzings adäquat wohl nur durch kleinteilige und sensible Flächenbereitstellungen erreicht werden, nicht jedoch durch die beabsichtigte massive Verbauung im Bereich Straßergasse 20 bis 34A, zumal die Zielsetzungen der Neuausweisung des Flächenwidmungsplanes auch "die Ausweisung zusammenhängender gärtnerisch auszugestalteten Flächen im Bauland" vorsehen. Der sensiblen und kleinteiligen dörflichen Charakteristik von Grinzing läuft wohl auch die beabsichtigte Zielsetzung des Entwurfs "Sicherstellung der zeitgemäßen Rahmenbedingungen für die Stellung Wiens als Bundeshauptstadt, als Standort internationaler Einrichtungen und Organisationen, als Konferenz- und Wirtschaftsstandort" zuwider.
5) Ebenso unvertretbar ist die Herausnahme von Bereichen, die zwar (noch) nicht verbaut sind, jedoch dann ohne Rücksicht auf den Schutzzonengedanken "beplant" werden können (z. B. Cobenzlgasse 52, direkt an der beabsichtigten Schutzzonengrenze gelegen).
6) Der Entwurf des Flächenwidmungsplans nimmt auch auf Bestandskonformität betreffend Höhenentwicklung kaum Rücksicht, ebenso in einzelnen Fällen bei der Grundrissform und erlaubt dadurch wesentliche Veränderungen des örtlichen Charakters. Insgesamt erlaubt der Flächenwidmungsplan weitere Verdichtungen der Bebauung, insbesondere bei ebenerdigen Gebäuden (z.B. Himmelstraße 27, Cobenzlgasse 20 und 28), die wohl auch den ursprünglichen Intentionen, die zur Festsetzung der Bausperre geführt haben ("keine massive Ausnützung der Bauplätze" im "sensiblen Bereich" des Ortkernes von Grinzing), zuwiderlaufen.
Zu den obigen allgemeinen Ausf&uum;hrungen wird weiters konkretisiert:
Die Herausnahme aus der Schutzzones des Bereiches Straßergasse 20 bis 34A bzw. Mannagettagasse 1 ist unvertretbar, zumal es sich dabei weitgehend um
charakteristische dörfliche Grünflächen im rückwärtigen Nahbereich der Dorfangerbebauung handelt. Diese gärtnerische Zone ist zu erhalten und
die geplante Ausweisung von großzügigen Bauflächen zu unterbinden. Die Charakteristik des ehemaligen Weinhauerdorfes Grinzing bildet die Durchdringung von
dörflicher und teilweise städtischer Verbauung, integraler Bestandteil dieser charakteristischen Struktur bildet zweifelsohne die historistische Volksschule in der
Mannagettagasse 1 (laut Dehio erbaut 1871/72 von Heinrich von Ferstel) im Nahbereich der Grinzinger Pfarrkirche. Somit soll in diesem Bereich nicht nur die Schutzzone aufrecht
bleiben, sondern auch die Flächenwidmung "öffentliche Zwecke". Um einen nachhaltigen Schutz für dieses Ensemble zu gewährleisten und nicht
den ursprünglichen Intentionen des "Grinzingplans" ("keine mehrgeschossige Objekte, die das charakteristische Ortsbild negativ beeinflußen")
entgegenzuwirken, soll auch die beabsichtige Widmung "W I" im Weichbild der Pfarrkirche der tatsächlichen Verbauung angepasst werden.
Ebenso ist die Stadtvilla Straßergasse 34 (Kuwaitische Botschaft) als integraler Bestandteil der urbanistisch durchdrungenen dörflichen
Bebauung von Grinzing zu betrachten und zweifellos als schutzwürdig im Sinne der Schutzzonenbestimmungen zu deklarieren, zumal es sich um (laut Dehio) eine
große Villa (erb. 1909 von Oskar Neumann) in klassizierenden Heimatstilformen mit reich differenzierter Dachlandschaft, dorischer Säulenloggia und Portal mit Putten und
Wappenkartusche" handelt.
Für die Liegenschaft Cobenzlgasse 35 soll die geschlossene Bauweise beibehalten werden, um gemeinsam mit den benachbarten Häusern ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten, zumal dieser Bereich auch an der Grenze der dörflichen Schutzzone angesiedelt ist.
Cobenzlgasse 28: Der Entwurf des Flächenwidmungsplans sieht die "Verschiebung" der bebaubaren Fläche im Hintausbereich nach Norden vor. Dies wird abgelehnt, da diese Flächenverschiebung zwar widmungsmäßig quasi ein Nullsummenspiel darstellt, realiter aber eine zusätzliche Verdichtung durch eine Neubebauung im Garten zulässt (detto Cobenzlgasse 26)
Cobenzlgasse 52: Durch Auflassung der ursprünglich bestandenen Flächenwidmung und Verschiebung derselben in den rückwärtigen Bereich wird die Geschlossenheit der charakteristischen dörflichen straßenseitigen Verbauung in diesem Bereich zerstört. Die rückwärtige bebaubare Fläche ist eindeutig zu hoch gewidmet (W I 7,5 m), zumal es sich weder an die westseitige Bebauung orientiert (3 Meter niedriger) noch an die ostseitige (W I 7 m), dessen Differenz durch Sonderwidmung "BB 2" realiter noch augenfälliger wird.
Cobenzlgasse 54: Dieses durch die beiden bedeutenden Architekten Josef Frank und Ernst A. Plischke im Jahr 1927/28 umgebaute Wohnhaus (vgl. Dehio) soll in der Schutzzone belassen werden und gemeinsam mit der Liegenschaft Cobenzlgasse 52 in die benachbarte Schutzzone eingebunden werden.
Hochachtungsvoll
Österreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege
Im Namen des Vorstands:
Ass. Prof. DI Ute Georgeacopol, Mobil: 0664 / 153 35 31
Markus Landerer, Mobil: 0699 / 1024 4216
9. Februar 2005 ( Wien ) P R E S S E A U S S E N D U N G
Mittlere Vergrößerung durch Anklicken der Fotos
(Visualisierung/Fotomontage in maximaler Größe)
Foto © Prof. Martin Kupf (Österreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege)
Der Masterplan für den neuen "Bahnhof Wien – Europa Mitte" auf dem jetzigen Südbahnhofareal wurde kürzlich beschlossen. Noch vor der entsprechenden Flächenwidmungsänderung möchte die Österreichische Gesellschaft f&uum;r Denkmal- und Ortsbildpflege rechtzeitig die Öffentlichkeit informieren, dass die geplante dichte Verbauung im Umfeld des neuen Bahnhofs mit den vorgesehenen zahlreichen Hochhäusern mit einer Höhe von bis zu 100 Metern keinesfalls Weltkulturerbe-verträglich sein kann. Das Erscheinungsbild des Schloß Belvedere, inmitten der Kernzone des UNESCO-Weltkulturerbes Wien gelegen, wird massiv beeinträchtigt, wie eine soeben angefertige Visualisierung vom Vizepräsidenten unserer Gesellschaft, Prof. Martin Kupf, deutlich zeigt.
Anmerkung:
Die Kernzone des Welterbegebietes Wien wird von einer so genannten Pufferzone umgeben, doch nur am südlichen Ausläufer des Belvederes wird diese Pufferzone
unterbrochen, sodass die Kernzone unmittelbar an das Südbahnhofareal anschließt und keine Pufferzone dazwischen liegt.
Visualisierung:
Blick vom Dach der ehem. Staatsdruckerei (Rennweg 16, Ecke Praetoriusgasse) in Richtung Oberes Belvedere. Die geplanten Hochbauten im Bereich des neuen Bahnhofes sind auf
Grund der bekannten Niveau- und Gebäudehöhen und ihrer Lage in der Stadtkarte erstellt. Die Fotomontage erhebt keinen Anspruch auf hundertprozentige Präzision,
nichtsdestotrotz wurde auf eine möglichst genaue Darstellung der Baukubaturen Wert gelegt. Die Visualisierung läßt aber ahnen, welcher Blick sich den Gästen
des neuen Hotels "Domina Belvedere" bieten wird, die die oberen Etagen des Hotels bewohnen werden, das demnächst dort errichtet wird.
(Die Gebäudehöhen sind laut bei der Masterplanpräsentation vorgelegten Unterlagen mit 35, 60, 80 und 100 Meter angenommen).
R ü c k f r a g e h i n w e i s :
Österreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege
Für den Vorstand:
Prof. Martin Kupf
Tel 01 / 718 57 89 (oder 718 57 88)
Univ. Prof. Dr. Mario Schwarz
Mobil-Tel.: 0664 / 543 63 82
22. Oktober 2004 ( Wien ) P R E S S E A U S S E N D U N G
Symposium im "Wien Museum Karlsplatz" (19.-21. Oktober 2004)
"Angesichts fortschreitender Globalisierung bedarf die Erhaltung urbaner Lebensräume als Teil des kulturellen Erbes, um zukunftsträchtig zu wirken, besonderer Aufmerksamkeit und der konzertierten Bemühung von Politik, Bevölkerung und Fachleuten", unterstrich Prof. em. DDr. Eduard F. Sekler, Professor an der renommierten Harvard University, Cambridge (Massachusetts) in seinem Einleitungsreferat. Er verwies auf die strengen Vorschriften zum Schutz historischer Stadtbilder in den Vereinigten Staaten in Boston, Savannah, Charleston etc.. Als Stadtbild ist dabei nicht nur das Äußere von Gebäuden, sondern das untrennbare Zusammenwirken von Bausubstanz, Aussehen und Nutzung zu verstehen. Strikte Höhenbeschränkungen für Neubauten bestehen im Umfeld Baudenkmälern aber auch im mexikanischen Puebla oder in Mexiko-City.
Der bereits bei der Symposium-Eröffnung angeschnittene globale Aspekt bildete den sprichwörtlichen "roten Faden" während des dreitägigen (19.-21. Oktober 2004), von der Österreichischen Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege veranstalteten Symposiums "Stadtbildveränderungen und Baukultur" im "Wien Museum am Karlsplatz". Dessen Direktor Dr. Wolfgang Kos will mit der Museumsarbeit einen Beitrag zur kritischen Reflexion des Wien-Mythos und der Vergangenheit der Stadt leisten.
Die erst in jüngster Zeit zerbrechende Kontinuität über Jahrtausende in der Architektursprache erläuterte Univ. Prof. Dr. Friedmund Hueber (Vorsitzender Denkmalbeirat Österreich). Demgegenüber glaubte Univ. Prof. Dr. Christian Kühn (Architekturstiftung Österreich) einen Mangel an Kreativität im Umgang mit historischer Substanz feststellen zu müssen.
Der Wiener Planungsstadtrat Dipl.-Ing. Rudolf Schicker stellte sich während des Symposiums zu aktuellen Konfrontationen im urbanen Raum, wobei kaum ein momentan kontroversielles Thema ausgespart blieb. Der Überhang an Büroflächen, die Verödung von Einkaufsstraßen, die entstellende Umgestaltung des Schwarzenbergplatzes, die Gefährdung des Restaurants auf dem Kahlenberges und der ungeschützten baulichen Reste der Sofiensäle kamen neben vielen anderen Problemen zur Sprache.
Die Landeskonservatorin von Wien des Bundesdenkmalamtes, Dr. Barbara Neubauer, warnte davor, dass "das Stadtbild nicht zum Trugbild verkommen darf". Die Stadt Wien habe zwar viel Geld in die Erhebungen für einen Kulturgüterkataster gesteckt, tue aber zuwenig, um daraus wirksame Schutzmaßnahmen abzuleiten. Mit galoppierender Geschwindigkeit würden unter anderem barocke Dachstühle in Wien zerstört werden.
Für "In-Ruhe-lassen" von bedeutenden historischen Stadtbildern sprach sich Univ. Prof. Dr. Wilfried Lipp, Präsident von ICOMOS Österreich, aus.
Thematisiert wurden in einzelnen Referaten gravierende und skandalöse Eingriffe in den Baubestand österreichische Städte aber auch internationale Beispiele wie München, Zürich, Berlin, Dresden, Potsdam, Lübeck, Riga, Prag, Lemberg, Czernowitz. Grundsätzlich kam bei allen Referaten und Diskussionsbeiträgen der Wunsch nach mehr Vernetzung, nach nachvollziehbarer Formulierung von Qualitäts- und Quantitätskriterien, nach verbesserter Kommunikation mit den Medien und den Bildungseinrichtungen zum Ausdruck.
Leider wurde das Symposium von den österreichischen Medien nur wenig zur Kenntnis genommen. Als ein Fernseheaufnahmeteam in den verdunkelten Tagungsraum kam, dachte jeder, dass es sich dabei um ein lokales Unternehmen handeln müsste. Nach Ende des gerade im Gang befindlichen Referates stellte sich jedoch heraus, dass das ukrainische Fernsehen hier eine Reportage gedreht hatte ...
Rückfragehinweis:
Österr. Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege
Univ. Prof. Dr. Mario Schwarz, Mobil-Tel. 0664 / 543 63 82
Desiree Vasko-Juhasz, Tel-Nr. 01 / 369 88 70
Markus Landerer, Tel.-Nr. 01 / 715 52 23 (mobil: 0699 / 1024 4216)
19. Oktober 2004 ( Österreich ) V E R F A S S U N G S K O N V E N T
Die Eingabe im Detail (eingelangt am 25. Oktober 2004)
vgl. dazu auch den Artikel "Kulturgüterschutz in der Sackgasse? - Zur Verfassungsrechtlichen Problematik des Denkmalschutzes in Österreich"
(Helmut Hofmann), in: Steine Sprechen Nr. 129
15. Oktober 2004 ( Wien ) P R E S S E A U S S E N D U N G
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Nur 56 von über 1700 belegten historischen Gartenanlagen in Österreich sind laut neuem Denkmalschutzgesetz für eine Unterschutzstellung vorgesehen. Der Garten der Villa Skywa-Primavesi zählt zu einer dieser Raritäten. Doch bis dato konnte das Bundesdenkmalamt die Gartenanlage nicht unter Denkmalschutz stellen, da es dazu absurderweise der Zustimmung des Eigentümers bedarf. Diese wurde jedoch bis heute nicht erteilt. Offenbar will man erst dann "freiwillig" zustimmen, wenn zuvor eine Verbauung des westlichen Gartenteils genehmigt wird. Dem Bundesdenkmalamt scheinen unter diesen Prämissen die Hände gebunden zu sein, doch aus fachlicher Sicht ist eindeutig das gesamte Gartenareal denkmalwürdig. Deswegen spricht sich die Österreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege entschieden für den Erhalt des gesamten Gartenareals aus und möchte den zahlreich kursierenden Falschmeldungen gesicherte Fakten entgegensetzen.
Die Behauptung seitens der Eigentümer, die "historische Gartenanlage bliebe durch den vorgesehenen Ergänzungsbau unberührt", muß seitens unserer Gesellschaft klar widersprochen werden. Die MA 19 hat im Grundbuch einen "Aufnahms- und Theilungsplan" entdeckt, der Josefine Sykwa bereits im Jahre 1913 als Eigentümerin der gesamten Gartenfläche ausweist und den westlichen (aktuell für die Verbauung vorgesehenen) Gartenteil als landschaftlich gestalteten Bereich zeigt (Das erklärt auch, dass Josef Hoffmann 1914 die Baubewilligung zur Errichtung des heute noch bestehenden Einfriedungszaunes für das gesamte Grundstück erhält). Josef Hoffmann reagiert in seiner Gestaltung der Westfassade der Villa auf diesen Freiraum in besonderem Maße (Risalitbildung, Loggia, Terrasse mit Freitreppe). Ebenso kommt ein Gutachen der MA 19 zum Schluß, dass "der Garten, insbesondere auch der für eine Bebauung zur Diskusssion stehende westliche Gartenteil als Reminiszenz an die einstigen Landschaftsgärten in seiner heutigen Form unbedingt erhaltenswert" sei.
Nicht nur, dass das Areal der Villa sowohl inmitten einer Schutzzone (MA 19), als auch in der Pufferzone des UNESCO-Weltkulturerbes "Schloß Schönbrunn" liegt, so äußerte auch der Präsident des Wiener Naturschutzbundes, Ing. Hannes Minich, größte Bedenken bzgl. einer Verbauung auf dieser als "Parkschutzgebiet" (Spk) gewidmeten Fläche. Bei der kürzlich stattgefundenen Bürgerversammlung meinte er, dass die Eliminierung des Landschaftsschutzes des historisch gewachsenen rechtlichen Landschaftsschutzes im Bereich der Villa Primavesi im Wege der Verordnung "Landschaftsschutzgebiet Hietzing" mutmaßlich den Bestimmungen des Wiener Naturschutzgesetzes widerspricht.
R ü c k f r a g e h i n w e i s :
Österreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege
Für den Vorstand:
Vizepräsident Akad. Rest. Prof. Martin Kupf, Tel.: 01 / 718 57 89
Markus Landerer, Tel.: 01 715 52 23 (Mobil: 0699 / 1024 4216)
Desiree Vasko-Juhasz, Tel. 01 / 369 88 70
16. September 2004 ( Kärnten / Klagenfurt ) P R E S S E A U S S E N D U N G
Denkmal- u. Ortsbildpflege unterstützt heutigen Protestmarsch
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Maria Ranacher "Bestürzend ist, dass am Rande der Innenstadt von Klagenfurt die 1851 über den alten Stadtbefestigungen errichtete Industriearchitektur der traditionsreichen Lederfabrik Neuner und deren altes Parkgelände aus Mangel an Schätzung der historischen Altstadt zwecks Errichtung eines Einkaufszentrums vernichtet wird. Gerettet werden sollten jetzt auf jeden Fall die dem Neuner-Areal angrenzenden und vom Abriss bedrohten Gebäude am Heuplatz, die aus dem 18.Jh und 19.Jh. stammen, darunter das Sattlerhaus mit einer mittelalterlichen Löwenskulptur die den Eingang zur alten St.Veiter Strasse bildete, die im Hof angrenzenden kleinen typischen Vorstadthäuser und der Rest des noch angrenzend erhaltenen Fabriksgebäudes, ferner die Neuner-Häuser in der St.Veiterstraße ebenfalls aus dem 18 und 19.Jh, wie auch Straßenverlauf bis zum St.Veiter Ring, mit dem Umfeld des Gasthauses Bier-Peter, weil dies für das Ortsbild ganz wesentlich ist. Alle anderen Gebäude sind leider bereits abgerissen." Die anderen Vorstandsmitglieder zeigen sich sehr betroffen: "Wir hätten geglaubt, dass die Zeiten endgültig vorbei scheinen, in denen ganze historische Stadtensembles in dieser Größenordnung abgerissen werden. Leider beweist die Stadt Klagenfurt hier das Gegenteil. Einzig erfreulich, dass sich ein Personenkomitee "SOS Klagenfurt" gebildet hat, die weitere Kulturzerstörungen in dieser Stadt hintanhalten will (letztes Opfer war die "Liegl"-Garage im Art-Deco-Stil)."
Bei der Rettung der verbliebenen Häuser ist auch das Bundesdenkmalamt gefordert, dem Gesetz folgend die Zerstörung des Ensembles zu verhindern. Es ist aber auch der Ortsbildschutz respektive das Kärntner Ortsbildpflegegesetz aus dem Jahre 1979 einzufordern, dessen wirkungsvolle Umsetzung eine Aufgabe der Stadt Klagenfurt wäre. Darum ist die Forderung von "SOS Klagenfurt", die Altstadt unter Schutz zu stellen, berechtigt und unterstützenswert." Dass hier die Stadt Klagenfurt den Wert ihrer Altstadt nicht schätzt und dessen Kapital nicht erkennt, ist dem Vorststand der Gesellschaft unerklärlich. So wird unsere Gesellschaft in Hinkunft "SOS Klagenfurt" unterstützen.
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Österreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege
http://www.denkmal-ortsbildpflege.at
Karlsplatz 5, 1010 Wien
Für den Vorstand
Mag. art Maria Ranacher, Mobil: 0699 / 154 00 863
Präsident Univ. Prof. Dipl-Ing. Dr. Alois Machatschek, Tel.: 05552 / 324 24
Vizepräsident Akad. Rest. Martin Kupf, Tel.: 01 / 718 57 89 (oder 718 57 88)
19. August 2004 ( Wien ) P R E S S E A U S S E N D U N G
Österreich europäisches Schlusslicht im Denkmalschutz !
Mit "größter Besorgnis" verfolgt die Österreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege die Vorgänge rund um die Sofiensäle. "Ein Zusammenwirken von schwachem Denkmalschutzgesetz und der Bereitstellung viel zu geringer Budgetmittel für den Denkmalschutz lassen die Brandruine Sofiensäle wohl zum Paradebeispiel des völlig unzureichenden Denkmalschutzes in Österreich werden," meint Vorstandsmitglied Univ. Prof. Mario Schwarz.
Prof. Schwarz weiter: "Es zeigt sich immer deutlicher, dass Österreich das europäische Schlusslicht bei den Denkmalschutzbestimmungen darstellt." So hat die Republik Österreich als einer der letzten europäischen Staaten die Konvention zum Schutz des Kulturerbes (Granada 1989) bis heute nicht ratifiziert. Diese sähe den "aktiven Denkmalschutz", d. h. die unbedingte Erhaltungspflicht vor. Nicht verwunderlich erscheint es somit, dass auch der Verwaltungsgerichtshof in seinem Sofiensäle-Entscheid attestiert, "dass das Denkmalschutzgesetz keine eigentliche Erhaltungspflicht des Eigentümers kennt." Angesichts dieser dramatischen Gesetzeslage müsste jedem Politker klar sein, dass nur mehr eine finanzielle Beteiligung an der Schutzabdeckung seitens der öffentlichen Hand die letzte Rettung für die Sofiensäle darstellen kann. Das chronisch unterdotierte Bundesdenkmalamt kann die entsprechenden Finanzmittel jedenfalls nicht alleine aufbringen.
Dies u. a. auch deswegen, weil der im Denkmalschutzgesetz seit 1990 vorgesehene Denkmalfonds (§ 33), der gerade für solche "unmittelbar vor dem Verfall stehende Objekte" gewidmet sein soll, bis heute nicht dotiert ist! So kam schon Architekturdoyen Roland Rainer in seinem Rechenschaftsbericht als Vorsitzender des Denkmalbeirates 1992 zum Schluss: "Gerade in solchen Fällen, wo oft sofortige Gegenmaßnahmen nötig sind, sollte dem Denkmalbeirat ein Minimum an finanziellen Mitteln zur Verfügung stehen. Das wäre möglich, wenn der seit 1990 im Gesetz vorgesehene Denkmalfonds auch mit Mitteln ausgestattet würde. Denn ein Fonds, der auch angesichts großer und weitreichender Aufgaben nie eine Dotierung erhält, mag als typisch österreichisches Kuriosum auf seine Weise auch denkmalwürdig sein. Für die Mitglieder des Denkmalbeirates wirkt er weder hilfreich noch stimulierend".
Neben der raschen Dotierung des Denkmalfonds und der umgehenden Bereitstellung von Finanzmitteln seitens der öffentlichen Hand für eine Schutzabdeckung der Sofiensäle fordert die Österreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege auch eine baldige Novellierung des Denkmalschutzgesetzes, um den europäischen Standard zur Erhaltung der Denkmäler zu erreichen. Vorstandsmitglied DI Ute Georgeacopol "Nach Vwgh-Entscheid seien dem Eigentümer nur dann Sicherungsmaßnahmen anzuordnen, wenn die Kosten dieser Maßnahmen dem Verpflichteten von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden. Der skandalöse Streit um den Erhalt der Sofiensäle muss den letzten Anstoß liefern, den Passus der "Wirtschaftlichen Zumutbarkeit" im Denkmalschutzgesetz in dieser Form fallen zu lassen. Erhalt nationalen Kulturgutes kann nicht mit geringfügigen Maßnahmen gesichert werden."
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Österreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege
Für den Vorstand:
Univ. Prof. Dr. Mario Schwarz
Mobil-Tel.: 0664 / 543 63 82
Univ. Ass. DI Dr. Ute Georgeacopol
Mobil: 0664 / 153 35 31
21. Mai 2004 ( Wien ) P R E S S E A U S S E N D U N G
D E N K M A L S C H U T Z F Ü R K A H L E N B E R G - R E S T A U R A N T !
ANLÄSSLICH DER HEUTIGEN BAUVISITE "KAHLENBERG-RESTAURANT" um 17 Uhr durch die Österreichische Gesellschaft für Architektur (http://www.oegfa.at) fordert auch die Österreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege die Erhaltung dieses qualitätvollen Baues der Zwischenkriegszeit.
S/W-Fotos (zu vergrößern) kurz nach Erbauungszeit (1936), © Österr. Gesellschaft für Denkmal- u. Ortsbildpflege
Architekt Erich Boltenstern (1896-1991) errichtete auf dem Wiener Hausberg das Aussichtsrestaurant in den Jahren 1934-36. Es stellt ein Hauptwerk des mehrfach ausgezeichneten Architekten dar, der als einer der wichtigsten Vertreter der Wiener Nachkriegsarchitektur gilt. Erich Boltenstern ist der Vater des bekannten österreichischen Schmuckdesigners Sven Boltenstern. Zu Boltensterns Oeuvre zählt neben dem Ringturm die Wiederaufbauten der Wiener Staatsoper und der Wiener Börse. Einige Architekturhistoriker bewerten die frühen Bauten Boltensterns höher als seine um vieles bekannteren Nachkriegsbauten.
1963/64 wurde östlich des von Boltenstern errichteten Kahlenberg-Restaurants ein Hotel angebaut. Dieser Hotelkomplex verfällt systematisch seit 13 Jahren und mag wohl in der öffentlichen Meinung zu Recht als "Schandfleck" angesehen werden. Sicherlich nicht zutreffend ist diese Bezeichnung für das westlich angeschlossene, noch in Betrieb befindliche Kahlenberg-Restaurant aus den 1930er Jahren, das weitgehend in seiner Originalsubstanz erhalten ist. Univ. Prof. Dr. Mario Schwarz: "Parteipolitische Beurteilungen der Erhaltenswürdigkeit sind mehr als entbehrlich. Wir fordern daher alle Beteiligten auf, der Fachmeinung des Bundesdenkmalamtes zum Durchbruch zu verhelfen und zu konstruktiven Lösungen beizutragen, die den Erhalt des Boltenstern-Restaurants und dessen Integration in die geplante Kahlenbergverbauung gewährleisten."
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Für den Vorstand:
Univ. Prof. Dr. Mario Schwarz
Mobil-Tel.: 0664 / 543 63 82
Desiree Vasko-Juhász
Mobil.-Nr.: 0664 / 386 59 95
28. April 2004 ( Wien ) P R E S S E M I T T E I L U N G
Die Österreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege äußert ihr Befremden und ihren Protest gegen die Entscheidung des
Bildungsministeriums, wonach einem Aufschub der behördlich angeordneten Schutzmaßnahmen zur Erhaltung des Baudenkmals Sofiensäle
"keine zwingenden öffentlichen Interessen" entgegenstünden. Diese Entscheidung hat dazu geführt, daß der Verwaltungsgerichtshof
einen Aufschub dieser Sicherungsmaßnahmen zugelassen hat.
Die Entscheidung des Ministeriums steht im Gegensatz zur Aussage kompetenter Baufachkundiger, die die Bausubstanz der Sofiensäle durch einen weiteren
Aufschub der Sicherungsmaßnahmen konkret gefährdet sehen. Da das Objekt unter Denkmalschutz steht, was in den bisherigen Verfahren in allen Instanzen
bestätigt wurde, erscheint gesichert, dass öffentliches Interesse an der Erhaltung dieses Baudenkmals sehr wohl zwingend vorliegt.
Univ.-Prof. Dr. Mario Schwarz
im Auftrag des Vorstands der Österreichischen Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege
Mobil-Tel.: 0664 / 543 63 82
16. Oktober 2003 ( Wien ) P R E S S E A U S S E N D U N G
Die Österreichischen Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege hat es sich zur Aufgabe gemacht, sich bei drohenden Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes der Wiener Innenstadt zu Worte zu melden und Initiativen zu unterstützen, die störende bauliche Maßnahmen zu unterbinden trachten. Wir schließen uns deshalb einer Aktion an, die Frau Dr. Elisabeth Leopold gegen das geplante Titandach auf der Albrechtsrampe in die Wege geleitet hat.
Der Plan, ein Objekt in der vorgestellten Weise zu errichten, wird von einer großen Zahl von Fachleuten wie von einer breiten Öffentlichkeit abgelehnt. Eine vor der Albertina durchgeführte Passantenbefragung hat ergeben, dass lediglich mit 10 - 20% Zustimmung zu rechnen wäre.
Trotz dieser jederzeit überprüfbaren Tatsache, deren Ursache in einer wachsenden Sensibilität der Bevölkerung angesichts zunehmend rücksichtsloserer Eingriffe in ein noch weitgehend harmonisches Stadtbild zu suchen ist, soll dieses über einen privaten Geldgeber finanzierte Projekt von Hans Hollein in den nächsten Wochen realisiert werden.
Natürlich spart der Bauherr Klaus Albrecht Schröder nicht mit Reklame. Eloquent vorgetragene Argumente wie etwa: "dieses, wie ein Strich durch die Landschaft gezogene Dach, das gleich einem . . . Baldachin über die Bastei hinausragt . . . beeinträchtigt nicht die Sicht auf das Palais oder das Reiterdenkmal" oder die Behauptung des Planers, dass sich das Dach dem Besucher bestenfalls als Linie darbieten würde, sind leicht zu entkräften, da sich dieser mindestens zehn Meter über das Straßenniveau begeben müßte,um diesen Eindruck zu gewinnen. In Wahrheit handelt es sich um einen provokanten Werbegag zum Zwecke einer vermeintlichen Besucherfrequenzsteigerung, der einen optisch massiven Eingriff auf die Hauptansicht der Albertina mit dem Reiterdenkmal auf der Rampe darstellt. Gerade die Sichtbeeinträchtigung auf die Albertina wurde auch bei der Projektsbeurteilung von der Jury als wesentlicher Kritikpunkt hervorgehoben: nämlich "....dass das überdimensionierte Vordach das Erscheinungsbild des Albertinagebäudes empfindlich stört: Es durchschneidet den vertikalen architektonischen Aufbau und verstellt die Sicht auf wesentliche Partien der Fassaden, auch auf den neuen Haupteingang selbst...." (Wettbewerbe, Heft 203/204).
Unbegreiflich ist die Metamorphose, welcher die Sockelgeschoßfassade gegen die Augustinerstraße hin unterzogen worden ist. Gewiß handelte es sich bei der im Zuge des Nachkriegswiederaufbaues durch Otto Nobis vereinfachten Architektur um keine Glanzleistung im Sinne der Denkmalpflege. Im Gesamten bot jedoch die Lösung nach der bedauerlichen Entfernung der langen Rampe ein harmonisches Gesamtbild, wozu auch die Tieferlegung des Balkons und die Schaffung eines repräsentativen Portals wesentlich beigetragen hat. Die Idee der aktuellen unnötig teuren Fassadenumbauten war offenbar jene, das Palais durch Rückführung der drei oberen Fassadengeschosse in den Zustand von 1870 und durch eine kontrastierende "Holleinisierung" der beiden Untergeschoße optisch erst wieder in Rampenhöhe beginnen zu lassen. Doch die beabsichtigte Wirkung, die optische Trennung des Palaisbereiches von der Sockelzone ist insofern erzielt worden, als das Palais nun wegen der Bullaugenfenster wie auf einem Schiffsrumpf zu stehen scheint.
Es würde hier zu weit führen, alle Veränderungen und Zerstörungen anzuführen, die gegen den erbitterten und leider vergeblichen Widerstand des Bundesdenkmalamtes am Albertinagebäude durchgesetzt wurden und die zu dieser effekthascherischen Neugestaltung geführt haben. Die Errichtung des geplanten Flugdaches, das eher zu einer Tankstelle passt als zu einem Kulturbau, wäre eine mehr als bedenkliche Museumsadaptierung, wie sie sich in Wien in dieser Form hoffentlich nicht wiederholen wird.
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3. Oktober 2003 ( Steiermark ) P R E S S E A U S S E N D U N G ( Abbruch Kommod-Haus )
Mit großer Bestürzung beobachtet die &Oum;sterreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege die Vorgänge rund um den drohenden Abbruch des Kommod-Hauses und erklärt sich mit der heutigen Protestkundgebung solidarisch.
Als "nicht überzeugend" für einen Abbruch erscheinen dem Denkmalamt die Baugebrechen des Kommod-Hauses, und trotzdem hat die Stadt Graz nicht nur eine "Abbruchbewilligung" sondern auch einen "Abbruchauftrag" erteilt, sodass der Eigentümer seitens der Stadt sogar verpflichtet wird, das Haus abzureissen.
"Neue Dimensionen in der Denkmalzerstörung beschreitet somit die Stadt Graz ausgerechnet im Jahr der Kulturhaupstadt", meint Akad. Rest. Martin Kupf, Vizepräsident der Österreichischen Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege. "Dies ist ein mehr als unwürdiges Schauspiel, um das Denkmalamt vollständig von der Mitsprache auszuschalten. Diese Vorgehensweise ("Abbruchauftrag" für ein denkmalgeschütztes Haus) ist ein Novum in der Geschichte des Denkmalschutzes der letzten Jahrzehnte, und man darf gespannt sein auf entsprechende Folgewirkungen."
Das Denkmalamt wehrt sich hier mit letzten Kräften und hat gestern nach § 31 Denkmalschutzgesetz (DMSG) ein "Verbot der Durchführung des Abbruchauftrages" dem Bauamt übermittelt, doch ob dem allzu schwachen Denkmalschutzgesetz noch Rechnung getragen werden kann, ist mehr als fraglich.
Aus all den in der letzten Zeit gehäuften auftretenden Anlässen wird die Österreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege in Kürze eine Denkmalschutz-Resolution an die Österreichische Bundesregierung einbringen.
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Für den Vorstand
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24. August 2003 ( Wien ) P R E S S E A U S S E N D U N G ( Dachausbauten )
"BAUSPERRE" FÜR WELTKULTURERBE WIENER INNENSTADT EIN MUSS
"Das Hotel Sacher ist nur ein weiteres trauriges Kapitel in der Zerstörung der Wiener Dachlandschaft," meint der Akad. Restaurator Martin Kupf, Vizepräsident der Österreichischen Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege und fordert eine sofortige Bausperre für das Weltkulturerbe Wiener Innenstadt und eine Änderung der Wiener Bauordnung. "Ein Grund dieses Übels liegt in der Novellierung der Wiener Bauordnung aus dem Jahr 1996, die eine gutgemeinte aber unüberlegte Liberalisierung bei Dachausbauten brachte und diesen Bauboom am falschen Ort zur Folge hatte." Unsere Gesellschaft fordert daher dringend die Rücknahme der Novellierung, damit auch die MA 19, die für "Ortsbilderhaltung" zuständig ist, auch in diesem Sinne effektiv handeln kann.
Doch ein ganz wesentlicher Grund für diese Misere liegt in der chronischen Überforderung des Bundesdenkmalamtes, das "zwar bemüht" ist (Zitat Rechnungshof), doch personell, legislativ sowie förderungsmäßig von der Politik ausgehungert wird. "Die Stärkung des Denkmalamtes ist für unsere Gesellschaft daher unumgänglich", ist Vizepräsident Martin Kupf überzeugt. "Die Dachausbauten wären nie so grotesk und unförmig, würde den Forderungen des Rechnungshofes endlich Rechnung getragen." So forderte auch der Rechnungshof im letzten Tätigkeitsbericht (1992) "die Stellung des Bundesdenkmalamtes zu stärken." Martin Kupf: "Der Rechnungshofbericht hat damals alle Schwächen des Denkmalschutzes schonungslos aufgezeigt, doch passiert ist so gut nichts", empört er sich. Schon damals zeigte sich, dass nur eine Vereinfachung des Unterschutzstellungsverfahrens und die Verbesserung der Personalausstattung des Denkmalamtes die Situation entschärfen könnte. So "ließe sich die Anzahl rechtzeitiger Unterschutzstellungen erhöhen, um anlaßbezogenen Sofortmaßnahmen [gemeint sind wohl Unterschutzstellungen bei unmittelbar vor Veränderung stehenden Bauten] möglichst vorzubeugen." (Zitat Rechnungshof). Auch der Schauspieler und Altstadtschützer Herbert Fux fordert deswegen eine sofortige Unterschutzstellung von bis zu 500 Objekten in der Wiener Innenstadt, eine Forderung die wir voll unterstützen.
Das neue Denkmalschutzgesetz 2000 und dessen Verordnung brachte leider eine weitere Verschlechterung, sodass sich die Unterschutzstellungsverfahren noch weiter verkomplizierten. Damit die Forderungen des Rechnungshofes endlich umgesetzt werden, beabsichtigt unsere Gesellschaft im Herbst eine entsprechende Resolution an die Bundesregierung zu richten. Der gesamte Rechnungshofbericht ist im Internet abrufbar unter http://www.rechnungshof.gv.at ("Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes über das Jahr 1992")
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19. August 2003 ( Salzburg ) P R E S S E A U S S E N D U N G ( Römischer Fund )
Mit Unverständnis begegnet die Österreichische Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege der Meldung, dass der als so sensationell bezeichnete Fund der römischen Mauer an der Baustelle für das Museum Carolino Augusteum abgetragen werden soll, wobei "nur" die Fresken abgenommen werden.
"Wenn der Fund wirklich so außerordentlich und sensationell ist, wie in den Medien dargestellt, dann verstehen wir als Gesellschaft nicht, dass hier mit dem Kulturgut der Antike so umgegangen wird", meint der Akad. Rest. Martin Kupf, Vizepräsident der Österreichischen Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege. "Es ist allgemein bekannt, dass die Zeugnisse der Vergangenheit nach Möglichkeit immer an den Originalstandorten (in situ) erhalten werden sollen, noch dazu, wo Übersiedlungen in der Denkmalpflege immer mit hohem Risiko verbunden sind. Wenn der Fund tatsächlich als so herausragend einzustufen ist, kann nur ein sofortiger Baustopp und eine Nachdenkpause zur Findung neuer Möglichkeiten der Erhaltung in situ die adäquate Antwort sein."
Auch der für das Weltkulturerbe zuständige Präsident Michael Petzet von ICOMOS-International (UNESCO-Fachbeirat), fand in der gestrigen Sendung "Treffpunkt Kultur" deutliche Worte: "in dieser Weise umzugehen finde ich völlig unmöglich", und er würde diese Vorgehensweise "absolut ablehnen". Die Österreichische Gesellschaft fü Denkmal- und Ortsbildpflege fordert daher einen Runden Tisch unter Einbeziehung der Weltkulturerbeorganisation ICOMOS. Auch Michael Petzet wäre optimistisch, denn eine "Lösung gebe es garantiert, es ist nur ein Frage des guten Willens." Und dieser sollte doch bei einem so außerordentlichen Fund gegeben sein?
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5. Februar 2003 ( Wien ) N A C H R I C H T
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NACH 30 JAHREN ...
(Meldung vom 05.02.2003, Désirée Vasko-Juhasz)
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